Bushcrafting in Deutschland: Das ist erlaubt!
Zelt, Feuer, Angel – dein Bushcraft-Guide
In den letzten Jahren hat sich das Interesse an Aktivitäten in der Natur stark erhöht. Insbesondere das sogenannte Bushcrafting, bei dem man Techniken zum Überleben in der Natur anwendet, erfreut sich großer Beliebtheit. Bei dir auch? Willkommen im Team!
Wir wissen: Du würdest am liebsten gleich losziehen, deinen Shelter bauen und dein eigenes Abenteuer in der freien Wildnis erleben. Es könnte so einfach sein. Ist es aber dann doch nicht, zumindest nicht, wenn du dich an das deutsche Gesetz halten willst. Darf ich zelten, ein Feuer machen und Holz nutzen? Dein EXPLURER-Guide sagt dir, was erlaubt ist und was nicht.
Dein Schlafplatz: Sind Zelte und Shelter erlaubt?
Das gute alte "Dach" über dem Kopf, eine Grundlage des Bushcraftings und deines Survival-Trips. Willst du länger als nur ein paar Stunden in Deutschlands Wäldern bleiben, stehen die Vorkehrungen für einen Schlafplatz mit an erster Stelle. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ob Zelt, Shelter, Hängematte, Tarp oder einfache Isomatte: Erlaubt ist in Deutschland nicht alles. Ganz im Gegenteil.
Zelt
Grundsätzlich ist das Zelten mit einem typischen Zelt in deutschen Wäldern nicht erlaubt. Betroffen sind davon sowohl öffentliche als auch private Gelände. Geregelt wird das Zelten durch das Bundeswaldgesetz und im Speziellen durch die einzelnen Landeswaldgesetze der Bundesländer. Du darfst laut deutschem Recht also nicht einfach dein Zelt dort aufschlagen, wo es dir gefällt. Ausschließlich auf dafür vorgesehenen Flächen ist das Zelten erlaubt, also unter anderem auf Trekking-Plätzen und natürlich auf Camping- und Zelt-Plätzen. Befindet sich ein Wald in Privatbesitz, kannst und musst du dir die Erlaubnis des Besitzers einholen.
Isomatte, Hängematte & Tarp
Anders sieht es bei der Isomatte und dem Schlafsack aus. Grünes Licht! Das ist erlaubt. Du darfst also auf deiner Isomatte schlafen und dabei deinen Schlafsack nutzen. In der berühmt-berüchtigten Grauzone sind unter anderem Hängematten und Tarps. Denn laut Gesetz darf dein Unterschlupf für die Nacht weder geschlossen sein noch ein Gestell benötigen. Hängematten und Tarps werden daher in der Regel toleriert.
Shelter
Mit Übung, Kreativität und Ausdauer lassen sich mit Holz, Moos, Pflanzen und Steinen ganze Lager aufbauen, die als Unterschlupf dienen. Sogenannte Shelter sind sehr beliebt, insbesondere bei mehrtägigen Survival- und Bushcraft-Abenteuern. Ein wenig heimisch will man sich ja doch fühlen, selbst unter den Baumkronen der heimischen Wälder. Legal ist der Bau eines Shelters allerdings nur bedingt. Behausungen sind prinzipiell verboten. Dazu zählen auch Absperrungen oder Zäune, denn "bauliche Veränderungen im Außenbereich" sind nicht legal.
Erlaubt ist allerdings eines: der Bau deines Shelters zu Übungszwecken. Übernachten darfst du dort trotzdem nicht, nicht einmal zur Übung. Als Ausnahme gilt auch hier, dass du dich auf einem Privatgelände befindest, also beispielsweise einem Privatwald. Dann kannst du den Besitzer um Erlaubnis bitten. Wichtig ist zudem, dass du dein Lager wieder vollständig abbaust, bevor du es verlässt.
Feuer machen: Ist das erlaubt?
Zu den Grundlagen eines jeden Bushcrafting- oder Survival-Abenteuers gehört natürlich auch ein Feuer. Warum? Die Gründe liegen auf der Hand. Wärme: Du kannst ein Feuer dazu verwenden, deinen Körper vor Kälte zu schützen. Insbesondere in der Nacht kann ein Feuer lebensrettend sein, da es die Körpertemperatur aufrechterhält und den Schlafkomfort erhöht. Kochen: Ein Feuer ist eine der besten Möglichkeiten, um in der Wildnis Lebensmittel zuzubereiten. Licht: Verabschieden sich die Sonnenstrahlen, dient dein Lagerfeuer als Lichtquelle. Sicherheit: Auch wenn du als Naturfreund vermutlich kein allzu schlechtes Verhältnis zu Tieren pflegst, kannst du in der Nacht wahrscheinlich auf ungebetene Gäste verzichten. Dein Feuer hilft dir dabei, unerwünschte Besucher fernzuhalten und abzuwehren.
Offenes Feuer
So weit, so gut. Feuer ist wichtig. Wichtig ist aber auch die Frage, ob es legal ist, ein Feuer zu entfachen. Wie bei der Frage nach Zelt und Shelter gilt auch hier in erster Linie: nein. Vor allen Dingen ein offenes Feuer ist nicht ohne Weiteres erlaubt.
Das Verbot für offene Feuer gilt (insbesondere in Wäldern) nicht nur für das klassische Lagerfeuer. Auch Kerzen, Fackeln, Laternen, Hobo-Öfen und Gaskocher werden als offenes Feuer oder offenes Licht verstanden. Auch wenn sich der Gesetzestext hierzu oft auf Wälder und das 100 Meter weite Umland bezieht, ist festzuhalten: Im Grunde gehört jeder Quadratmeter Deutschlands jemandem. Einer Gemeinde, dem Staat, einer Privatperson. Demnach kann als Faustregel festgehalten werden, dass ein offenes Feuer überall dort verboten ist, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Messer, Axt, Beil und Machete: Was ist erlaubt?
Ein Survival-Trip ohne Messer, Axt, Beil oder Machete? Unvorstellbar. In der Natur wird die Klinge zum Werkzeug. Ein gutes Bushcraft-Messer ist nämlich vielseitig einsetzbar. Du kannst es unter anderem zum Schnitzen, Schneiden, Graben, Entasten, Feuermachen wie auch beim Zubereiten von Nahrung nutzen. Gesetze gibt es allerdings auch hier. Bestimmte Messer sind verboten, andere hingegen nur unter einer Bedingung.
Messer
Fangen wir bei Modellen an, die schlichtweg verboten sind. Hier ist nicht nur das Führen untersagt, sondern auch der Besitz oder Erwerb. Das Gute: Diese Modelle eignen sich in der Regel ohnehin nicht für dein Abenteuer in Deutschlands Wäldern. Dazu zählen folgende Messer:
- Butterfly-Messer: Butterfly-Messer sind Faltmesser, bei denen der Griff zweigeteilt und schwenkbar ist.
- Springmesser: Springmesser sind Klingen, die durch Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und durch manuelles Drücken oder Loslassen arretiert, also festgestellt, werden.
- Fallmesser: Fallmesser haben Klingen, die durch die Schwerkraft oder eine Schleuderbewegung nach dem Lösen einer Sperrvorrichtung hervorschnellen.
- Faustmesser: Faustmesser sind Kampfmesser, bei denen der Griff quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verläuft, so dass das Messer in der geschlossenen Faust gehalten werden kann.
Erlaubt sind hingegen die sogenannten feststehenden Messer. Messer mit einer feststehenden Klinge bis zu 12 Zentimetern sind erlaubt und dürfen geführt werden. Ist die Klinge länger als 12 Zentimeter, ist das Führen erst einmal nicht erlaubt. Gleiches gilt für Klappmesser mit einer einhändig feststellbaren Klinge, sogenannte Einhandmesser.
So einfach, so gut. Das deutsche Gesetz (siehe insbesondere Waffengesetz) hat allerdings noch eine Ausnahme parat. Das Führungsverbot gilt nämlich nicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Beispiele für dieses Interesse sind, wenn du das Messer für die Berufsausübung, beim Sport, für die Brauchtumspflege oder einen allgemein anerkannten Zweck verwendest. Die Begriffe Bushcrafting und Survival fallen hier nicht. Auch ist nicht sicher, ob Bushcrafting und Survival anerkannte Zwecke sind. Du befindest dich hier also in einer Grauzone und müsstest im Fall der Fälle glaubhaft erläutern können, wieso du das jeweilige Messer mit dir führst. Demnach kannst du feststehende Messer also auch mit dir führen, wenn ihre Klinge mehr als 12 Zentimeter misst. Du musst hier dein berechtigtes Interesse nachweisen.
Axt, Beil und Machete
Puh! Nachdem wir das Thema Messer geklärt haben, kommen wir zu Äxten, Beilen und Macheten. Hier kannst du aufatmen. Äxte und Beile zählen nicht als Waffen, sondern als Werkzeuge. Du darfst sie also nutzen (Ausnahme: Wurfäxte). Macheten darfst du ebenfalls nutzen, wenn ihre Klinge die Länge von 12 Zentimetern nicht übersteigt oder du kein berechtigtes Interesse hast.
Jagen, Angeln, Nahrung in der Wildnis finden: Diese Regeln gelten
Das Überleben in der Natur verlangt dir viel Energie und Kraft ab – ob auf einem geplanten Bushcraft-Abenteuer oder in einer tatsächlichen Notsituation. Nahrung und Wasser können daher schneller wichtig werden, als es dir lieb ist. Zugegeben, die Suche nach Essbarem und Trinkbarem kann schwer sein. Auch, weil das deutsche Gesetz hier einschränkt. Ob du in der Natur jagen, Fallen aufstellen und angeln darfst, erfährst du in den folgenden Zeilen. Und wie sieht es eigentlich bei Pflanzen, Pilzen und Kräutern aus?
Jagen und Fallen bauen
Das Jagen ist in Deutschland ohne Jagdschein und Erlaubnis für das jeweilige Gebiet strengstens verboten. Dabei ist es vollkommen egal, wie du ein Wirbeltier fängst oder tötest. Ob mit der bloßen Hand, einem Gewehr, einem Messer oder mit einer Falle: Jagen ohne die genannten Voraussetzungen ist nicht legal und kann zu einer Freiheitsstrafe führen. Eine Falle darfst du lediglich zu Übungszwecken bauen, wenn du sicherstellst, dass weder Hase, Hirsch noch Fuchs ihr zum Opfer fällt.
Auch bei Insekten, Amphibien, Reptilien und Schnecken musst du aufpassen. Alle Tiere, die auf der sogenannten Roten Liste bedrohter Tierarten der Weltnaturschutzunion stehen, darfst du nicht töten.
Angeln
Das Jagen von Wirbeltieren ist grundsätzlich verboten, insofern du keinen Jagdschein besitzt. Gleiches gilt für das Angeln und Fischen. Hierfür ist ein Angelschein und eine Berechtigung für das jeweilige Gewässer notwendig. Andernfalls machst du dich strafbar. Ob du eine Angel benutzt, mit einem Speer auf die Jagd gehst oder es schaffst, einen Fisch mit bloßen Händen zu fangen, spielt auch hier keine Rolle.
Pflanzen, Kräuter und Pilze
Wenn das Jagen und Fischen für den Laien verboten ist, wie sieht es dann mit dem Sammeln von Pflanzen und so weiter aus? Die Regularien sind hier lockerer. Für den Eigenbedarf darfst und solltest du auf deinem Abenteuer Pflanzen, Kräuter und Pilze sammeln. Eine Ausnahme stellen Arten dar, die unter Artenschutz stehen. Hier gibt es jedoch regionale Unterschiede. Gerade bei Pilzen und Beeren ist es jedoch ratsam, sich in Ruhe mit den diversen Arten auseinanderzusetzen, um giftige Arten zu vermeiden.